Gültig für den Besuch von Fort- und Weiterbildungsangeboten der St Elisabeth Universität in Kooperation mit der Akademie für Medizin und Management ab 01.07.2018.
Alle Personenbezeichnungen im folgenden Text sind geschlechtsneutral zu verstehen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit ist die männliche Schreibweise gewählt.
Allen Rechtsgeschäften betreffend das Fort- und Weiterbildungsangebot der St Elisabeth Universität in Kooperation mit der Akademie für Medizin und Management (im Folgenden kurz SEU bezeichnet) und ihrem Vertragspartner liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SEU in ihrer jeweils gültigen Fassung zugrunde.
Das Fort- und Weiterbildungsangebot der SEU umfasst Universitätslehrgänge, Masterstudien-gänge, wissenschaftliche Studienangebote, Kurse und Seminare.
Darüber hinaus gehende oder besondere Regelungen hinsichtlich einzelner Angebote werden in den jeweiligen Lehrgangsinformationen zur Kenntnis gebracht bzw durch sonstige Regelwerke der SEU bestimmt (das sind z B Prüfungsordnung, prozedurale Ordnungen in der jeweils geltenden Fassung u dgl).
1. ANMELDUNGEN, AUFNAHMEVERFAHREN UND VERTRAGSABSCHLUSS.
Eine Anmeldung ist verbindlich für den gesamten Lehrgang bzw für ausgewählte Lehrgangsstufen oder -teile. Sie erfolgt ausschließlich schriftlich mittels Bewerbungsbogen, Anmeldeformular oder Online-Anmeldeformular der SEU und wird entsprechend den Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Lehrgangs geprüft. Die Anmeldung wird mit geleisteter Unterschrift bzw korrekter Online-Anmeldung inklusive Zustimmung zu den AGB für den Bewerber verbindlich. Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt. Die SEU bzw die Akademie für Medizin und Management prüft neben der Erfüllung der formalen Zulassungsvoraussetzungen auch die persönliche und fachliche Eignung von Bewerbern auf Basis der zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen. Die SEU bzw die Akademie für Medizin und Management ist berechtigt, eine Auswahl zu treffen und Bewerber ohne Angabe von Gründen und ohne dass daraus Ansprüche seitens des Bewerbers abgeleitet werden können, abzulehnen. Ist die Überprüfung bzw das Aufnahmeprocedere positiv, so wird die Aufnahme seitens der SEU bzw der Akademie für Medizin und Management schriftlich bestätigt. Erst mit der schriftlichen Bestätigung seitens der SEU bzw der Akademie für Medizin und Management ist ein Lehrgangsplatz für den Teilnehmer reserviert.
Mit der Anmeldung erteilt der Teilnehmer das Einverständnis zur automationsunterstützten Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Die persönlichen Angaben der Teilnehmer werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
2. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN.
Eine Anmeldung gilt jeweils für den gesamten Lehrgang bzw für ausgewählte Lehrgangsstufen oder -abschnitte. Die Höhe der Lehrgangsgebühr und die Art der Verrechnung (zur Gänze im Voraus oder in Teilbeträgen) ist den jeweiligen Lehrgangsunterlagen zu entnehmen. Rechnungen werden von der SEU bzw der Akademie für Medizin und Management zeitgerecht zugesandt, der Rechnungsbetrag ist entsprechend der in der Rechnung ausgewiesenen Bedingungen zur Zahlung fällig.
In der Lehrgangsgebühr sind Studienunterlagen in üblichem Umfang enthalten. Diese werden elektronisch oder auf Papier zur Verfügung gestellt, die Entscheidung liegt bei der SEU bzw der Akademie für Medizin und Management. Stellt die SEU oder die Akademie für Medizin und Management auf ausdrücklichen Wunsch einer Teilnehmergruppe (nicht: Einzelperson!) Unterlagen in gedruckter Form als Zusatzleistung zur Verfügung, so kann hierfür ein Druckkostenbeitrag in Rechnung gestellt werden.
In der Lehrgangsgebühr nicht enthalten sind Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie sonstige Auslagen der Teilnehmer. Auf allfällige freiwillige Zusatzleistungen der SEU oder der Akademie für Medizin und Management wie Rahmenprogramm oder Pausengetränke besteht kein Anspruch, daher können diese von Teilnehmern nicht eingefordert werden.
Die SEU bzw die Akademie für Medizin und Management ist nicht Unternehmerin im Sinne des UStG, daher enthalten die Lehrgangsgebühren keine Mehrwertsteuer. Dies gilt für Rechnungen im Inland (Österreich) und an Private im Ausland. Für Unternehmer mit UID-Nummer im EU-Ausland gilt das Reverse Charge System „Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger“ im Sinne des § 3a UStG.
Die Nicht-Inanspruchnahme von Unterrichtsteilen jeglichen Umfangs berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
Unabhängig von den Lehrgangsgebühren können Prüfungsgebühren (für Prüfungen, Wiederholungsprüfungen oder Ersatzprüfungen aufgrund von Nichtantritt) zum Tragen kommen. Diese sind je Lehrgang geregelt und den jeweiligen Lehrgangsunterlagen zu entnehmen. Allfällig anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Im Falle eines Zahlungsverzuges können seitens der SEU oder der Akademie für Medizin und Management Mahnspesen und Bearbeitungsgebühren (1. Mahnung EUR 2,50, 2. Mahnung: EUR 5,00, 3. Mahnung: EUR 20,00) sowie Verzugszinsen (4% p.a.) in Rechnung gestellt werden. Zahlungserinnerungen und die 1. Mahnung können elektronisch zugestellt werden. Nach der 3. Mahnung wird die Forderung einem Inkassobüro übergeben.
Die Ausstellung eines Zeugnisses oder einer anderen Bestätigung über die positive Teilnahme an einem Lehrgang erfolgt seitens der SEU oder der Akademie für Medizin und Management ausnahmslos nach positivem Lehrgangsabschluss entsprechend der Lehrgangsbedingungen und nach Eingang aller offenen Rechnungsbeträge.
3. STORNIERUNG.
Eine Anmeldung wird mit geleisteter Unterschrift bzw korrekter Online-Anmeldung inklusive Zustimmung zu den AGB für den Bewerber verbindlich (siehe Punkt I). Eine Stornierung (Rücktritt von einer Anmeldung) ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt, wobei für die Fristwahrung das Datum des Poststempels, bei E-Mails und Faxen das Datum des Einlangens bei der SEU oder bei der Akademie für Medizin und Management entscheidend ist. Diesfalls kommen folgende Stornogebühren zu tragen:
- bis 8 Wochen vor Beginn: keine Stornogebühr.
- 6 - 8 Wochen vor Beginn: 25 % der Lehrgangsgebühr (Normalpreis).
- 4 - 6 Wochen vor Beginn: 50% der Lehrgangsgebühr (Normalpreis).
- 2 - 4 Wochen vor Beginn: 80 % der Lehrgangsgebühr (Normalpreis).
- bis 2 Wochen vor Beginn: 100 % der Lehrgangsgebühr (Normalpreis).
Die Stornogebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer den Zulassungskriterien entspricht und vorbehaltlich der Reihungs- und Auswahlbefugnis der SEU bzw der Akademie für Medizin und Management den Platz übernimmt und die fälligen Zahlungen beglichen sind. Der Zurückgetretene haftet für den gesamten Betrag solidarisch mit dem Eingetretenen. Im Falle des Eintritts eines Ersatzteilnehmers können für die Durchführung zusätzliche Bearbeitungsgebühren zum Tragen kommen, welche dem Eintretenden in Rechnung gestellt werden.
4. VORZEITIGE AUFLÖSUNG, UNTERBRECHUNG, AUSSCHLUSS.
Entsprechend der Anmeldung stellt der gewählte Lehrgang (bzw Lehrgangsstufe, Modul) eine grundsätzlich unteilbare Einheit dar, deren Absolvierung nur vollständig möglich ist. Es ist überdies seitens der SEU bzw der Akademie für Medizin und Management aus wirtschaftlichen, didaktischen und qualitativen Gründen erforderlich, die Anzahl der Teilnehmer während der gesamten Dauer eines Lehrgangs nach Möglichkeit zu erhalten. Die vorzeitige Auflösung des Vertragsverhältnisses seitens des Teilnehmers (Rücktritt von der Teilnahme) ist daher nur aus schwerwiegenden Gründen möglich und muss schriftlich beantragt werden. Solche Gründe können insbesondere schwere Krankheit, Unfall o ä sein.
Über den Antrag unter Beilage eines ärztlichen Attestes oder anderer geeigneter Unterlagen, die das Vorliegen eines schwerwiegenden persönlichen Grundes hinreichend erläutern, entscheidet die SEU bzw die Akademie für Medizin und Management nach Prüfung. Kommt es zur Auflösung, so wird der entsprechend der Anmeldung noch offene Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
Der Betrag für die noch nicht in Anspruch genommenen Lehrgangsteile kann innerhalb von zwei Kalenderjahren ab Datum der Genehmigung der Auflösung durch die SEU bzw die Akademie für Medizin und Management für die Teilnahme an einem SEU-Lehrgang/Studiengang (vorbehaltlich des Zustandekommens eines Lehr-/Studiengangs, der Qualifikation des Bewerbers sowie der Vakanz eines freien Teilnehmerplatzes) verwendet werden. Bei Nicht-Inanspruchnahme bis zum Ablauf der zwei Kalenderjahre erfolgt keine Rückzahlung.
Die SEU bzw die Akademie für Medizin und Management ist berechtigt, Teilnehmer aus wichtigen Gründen von der weiteren Teilnahme an einem Lehrgang auszuschließen, dazu zählen z B:
- Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfristsetzung, wobei der Anspruch der SEU bzw der Akademie für Medizin und Management auf Bezahlung der fälligen Gebühren aufrecht bleibt.
- Nichterreichen des Ausbildungsziels bzw eines Teilausbildungsziels (insbesondere negative Beurteilung der letztmöglichen Prüfungswiederholung).
- Unentschuldigtes Fernbleiben über die Mindestanwesenheitspflicht hinaus.
- Gravierender oder wiederholter Verstoß gegen universitäre Ordnungen und Regelwerke.
- Abbruch der Teilnahme seitens des Teilnehmers.
Im Fall des Ausschlusses von einem Lehr- oder Studiengang aus vorstehenden Gründen hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz. Darüber hinaus ist in beiderseitigem Einvernehmen die Auflösung des Vertragsverhältnisses auch ohne Angabe von Gründen möglich.
5. SONSTIGE BESTIMMUNGEN.
5.1. Absage seitens SEU bzw des Vertragspartners Akademie für Medizin und Management.
Die SEU bzw die Akademie für Medizin und Management behält sich vor, Lehr-/Studiengänge insbesondere wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl, zu verschieben oder abzusagen. Bereits geleistete Teilnahmeentgelte werden in diesem Fall abzugsfrei rückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen jedoch nicht. Im Falle einer Verschiebung seitens der SEU bzw der Akademie für Medizin und Management ist der Teilnehmer berechtigt, von der Anmeldung kostenfrei zurückzutreten.
5.2. Änderung persönlicher Daten.
Änderungen der persönlichen Daten des Teilnehmers (Name, akademischer Grad, Adresse, Rechnungsadresse, Email-Adresse, Telefonnummer, etc) hat dieser umgehend schriftlich der SEU und der Akademie für Medizin und Management bekannt zu geben. Erfolgt keine Änderungsmeldung, so gelten insbesondere Schreiben dem Teilnehmer als zugegangen und verpflichtend zur Erfüllung, wenn sie an die letzte bekannt gegebene Adresse bzw Rechnungsanschrift gesandt wurden. Dies gilt insbesondere für die Rechnungslegung.
5.3. Geistiges Eigentum.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen eines Lehr-/Studiengangs zu verfassenden schriftlichen Arbeiten und wissenschaftliche Aufgabenstellungen jedweder Art entsprechend den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis durchzuführen. Erwiesene Verstöße gegen die „Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der SEU bzw der Akademie für Medizin und Management können ungeachtet des Zeitpunkts ihrer Feststellung für Studierende eine Exmatrikulation bzw für Absolventen eine Aberkennung des akademischen Grades durch den Rektor der SEU nach sich ziehen. Davon unberührt bleiben alle sonstigen in der Richtlinie genannten rechtlichen Konsequenzen.
Der SEU bzw der Akademie für Medizin und Management steht an allen Arbeits- und Forschungsergebnissen der Teilnehmer, bzw an allen solchen, an denen diese beteiligt sind und die im Rahmen und im Zusammenhang eines Lehr-/Studiengangs erzielt werden, ein uneingeschränktes und unentgeltliches Nutzungsrecht zu.
5.4. Urheberrecht.
Die Lehrinhalte sowie alle den Teilnehmern überlassene Lehr- bzw Lernunterlagen (wie Skripten, elektronische Datenträger, Videos, etc) stellen das alleinige geistige Eigentum des jeweiligen Autors der SEU oder der Akademie für Medizin und Management dar und stehen ausschließlich der persönlichen Nutzung der Teilnehmer zur Verfügung. Soweit sich aus dem jeweiligen Inhalt der Unterlagen nicht etwas anderes ergibt, ist ein über die freie Werknutzung (z B Anfertigung einzelner Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch, Zitieren einzelner Stellen eines veröffentlichten Sprachwerkes, etc) hinausgehender Gebrauch und damit jede den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes widersprechende Verwendung sämtlicher Lehr-/Studiengangs-unterlagen der SEU bzw der Akademie für Medizin und Management ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der SEU bzw der Akademie für Medizin und Management bzw des jeweiligen Autors nicht gestattet.
Während eines Lehr-/Studiengangs angefertigte Fotos oder Videos oder sonstige Formen einer Kursdokumentation seitens des Kunden bzw der Teilnehmer bedürfen einer expliziten Genehmigung im Vorfeld des Lehr-/Studiengangs durch die SEU bzw die Akademie für Medizin und Management. Erwiesene Verstöße können zum Ausschluss vom Lehr-/Studiengang führen. Des Weiteren behält sich die SEU bzw die Akademie für Medizin und Management rechtliche Konsequenzen (Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen) vor.
5.5. Versicherungsschutz.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Lehrgangsdauer selbstständig eine Haftpflicht- und Krankenversicherung abzuschließen und auf Verlangen der SEU bzw der Akademie für Medizin und Management vorzulegen. Davon ausgenommen sind jene Teilnehmer, die im Rahmen des Lehrgangs als Studierende an der SEU inskribiert sind.
5.6. Leistungsänderungen.
Die Lehr-/Studiengänge und sonstigen Veranstaltungen werden langfristig geplant und ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Die Sicherung der Qualität erfordert kontinuierliche Anpassungen. Aus diesem Grund behält sich die SEU bzw die Akademie für Medizin und Management die Weiterentwicklung und Änderung von Curricula, Änderungen organisatorischer Details (z B Veranstaltungsinhalte, -tage, -orte) sowie die gegebenenfalls erforderliche Verpflichtung eines Ersatzreferenten aufgrund eines unvorhersehbaren Ausfalls des geplanten Referenten vor. Derartige Adaptierungen und allfällige kurzfristige Änderungen berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Lehrgangsgebühr bzw zu Schadenersatzansprüchen.
5.7. Haftung.
Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von in einen Lehrgang mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen und Kraftfahrzeugen, übernimmt die SEU bzw die Akademie für Medizin und Management keine Haftung.
Jeglicher Gebrauch von im Rahmen eines Lehr-/Studiengangs zur Verfügung gestellter Software oder Hardware zu anderen als den Lehrgangszwecken ist verboten und bedarf einer Genehmigung der SEU bzw der Akademie für Medizin und Management. Jeglicher Missbrauch kann zu Schadenersatzansprüchen seitens der SEU bzw der Akademie für Medizin und Management oder Dritter führen.
Bei Ausfall oder Verschiebung einer Lehrveranstaltung aufgrund von Krankheit des Vortragenden, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die SEU bzw die Akademie für Medizin und Management kann in diesen Fällen nicht für den Ersatz von Reise- und/oder Übernachtungskosten, sonstigen (Mehr)kosten sowie für Ausgleichszahlungen für Arbeitsausfälle haftbar gemacht werden.
Die SEU bzw die Akademie für Medizin und Management haften ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Mitarbeitern der SEU bzw der Akademie für Medizin und Management entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
5.8. Ergänzende Regelungen.
Gegebenenfalls zur Anwendung kommende, die AGB ergänzende Regelungen hinsichtlich einzelner Lehrgänge sind den jeweiligen Lehrgangsinformationen zu entnehmen. Generell gilt, dass ergänzende Sonderregelungen den Geltungsbereich der AGB erweitern.
5.9. Gerichtsstand und Wirksamkeit.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 01.07.2018 in Kraft und ersetzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bisherigen Fassung.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen der SEU bzw der Akademie für Medizin und Management und ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Rostock. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen des österreichischen IPRG.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden seitens der SEU bzw des Vertragspartners Akademie für Medizin und Management alsbald durch neue wirksame ersetzt, die dem ursprünglichen Vertragszweck möglichst nahe kommen. Gleiches gilt für allfällige Regelungslücken.
Rostock, 01. Juli 2018 / PRA/ra.